Entschuldigungsverfahren in der Sekundarstufe I
Bei absehbaren kürzeren Fehlzeiten (z.B. wegen eines Arztbesuches an einem Unterrichtstag) ist der/die Klassenlehrer/in im Voraus zu informieren.
Bei absehbar längerem Fehlen in Folge einer Erkrankung (mehr als zwei Unterrichtstage) ist der/die Klassenlehrer/in zu benachrichtigen. Diese Benachrichtigungen sollen über die Schulmail erfolgen, welches aber nicht das Vorlegen eines Attestes ersetzt: krankmeldungatsekundarschule-breckerfeld.de
Beurlaubungen bis zu einem Tag sind mindestens eine Woche im Voraus beim Klassenlehrer/in in schriftlicher Form zu beantragen.
Beurlaubung für einen längeren Zeitraum sind ebenfalls mindestens eine Woche im Voraus schriftlich bei der Schulleitung zu beantragen.
Beurlaubungen für Unterrichtstage unmittelbar vor oder nach den Ferien oder Feiertagen werden in der Regel nicht genehmigt.
Im Einzelfall entscheidet die Schulleitung darüber.
Die genehmigten Beurlaubungen werden von dem/der Klassenlehrer/in als entschuldigte Fehlstunden im Klassenbuch dokumentiert.
Eine schriftliche Entschuldigung für Fehlzeiten muss den Schüler/innen von den Eltern am ersten Tag, an dem sie wieder Unterricht teilnehmen, mitgegeben werden. Diese müssen Angaben über den Zeitraum der versäumten Unterrichtsstunden enthalten.
Bei begründeten Zweifeln kann bei Fehlzeiten von der Schule ein Attest des/der Hausarztes/Hausärztin angefordert werden.
Am letzten Tag vor den Ferien und am ersten Tag nach den Ferien besteht Attestpflicht.
Stunden, in denen der/die Schüler/in durch eigenes Verschulden gefehlt hat, können nicht entschuldigt werden.
Nicht entschuldigte Fehlstunden werden – wie entschuldigte – zunächst im Klassenbuch gekennzeichnet.
Später werden sie auch als solche auf dem Zeugnis ausgewiesen.